Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Bitte melden Sie sich spätestens bis 17.05.26 mit dem von uns gesandten Link im Internet an.
Der kostenfreie Vortrag der Verbraucherzentrale ist gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Er findet statt in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein.
Technische Voraussetzungen: Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung empfehlen wir als Browser Chrome oder Firefox in einer aktuellen Version.
Kursnr.: 2611030104
Kosten: 0,00
Anmeldung möglich







vhs Geesthacht gGmbH
Rathausstraße 58 a, 21502 Geesthacht
Tel.: 04152 4622
E-Mail: info@vhs-geesthacht.de
Montag, Dienstag, Donnerstag
9.00 - 11.30 Uhr
Montag, Donnerstag
15.00 - 18.00 Uhr