Dekorationsbild: Kursleiterin mit Teilnehmern, Gebäude einer Volkshochschule

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Geesthacht gemeinnützige GmbH

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Geesthacht gemeinnützige GmbH (VHS Geesthacht), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen, Exkursionen und Veranstaltungen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS Geesthacht. Insoweit tritt die VHS Geesthacht nur als Vermittlerin auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Fax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS Geesthacht genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung drei Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS Geesthacht zustande oder aber dadurch, dass die Drei-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS Geesthacht das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS Geesthacht eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von drei Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die o. g. Regelung nicht berührt.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.
(7) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "kostenpflichtig“-buchen-Button nicht betätigt, sondern stattdessen in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert oder den Anmeldevorgang abbricht.
(8) Die Anmeldende hat die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers auszudrucken.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS Geesthacht als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS Geesthacht namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS Geesthacht. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die VHS Geesthacht darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS Geesthacht.
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(3) Der Lastschrifteinzug für Einzel- und Wochenendveranstaltungen erfolgt eine Woche, für alle anderen Kurse zwei Wochen nach Beginn jeweils zum 1. oder 15. des Monats. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Bankeinzug auf den nächstfolgenden Geschäftstag. Die Kosten für Rücklastschriften werden der Vertragspartnerin in Rechnung gestellt. Die Kosten für Mahnschreiben werden der Vertragspartnerin mit 5,00 € für die erste Mahnung und mit 5,00 € für jede weitere Mahnung in Rechnung gestellt.
(4) Folgende Personen können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen, sofern die Veranstaltung eine Ermäßigung vorsieht: Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges, soziales oder ökologisches Jahr ableisten, Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) und SBG XII (Sozialhilfe) oder Wohngeldberechtigte. Ermäßigungen müssen für jedes Semester neu beantragt werden. Eine rückwirkende Gewährung erfolgt nicht.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die VHS Geesthacht kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS Geesthacht nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.

6. Rücktritt und Kündigung durch die VHS Geesthacht

(1) Die Durchführung einer Veranstaltung ist an eine Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS Geesthacht vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. Abweichend hiervon kann die VHS Geesthacht auf einen Rücktritt verzichten, wenn zwischen ihr und der Vertragspartnerin eine Aufzahlung und / oder eine Veranstaltungskürzung vereinbart wird. Für die Aufzahlung kann keine Ermäßigung gewährt werden. Erhöht sich die Teilnehmerzahl nach Festlegung der Aufzahlung, bleibt das erhöhte Entgelt bestehen.
(2) Die VHS Geesthacht kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS Geesthacht nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin ohne Wert ist.
(3) Die VHS Geesthacht wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, umgehend informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von zehn Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die VHS Geesthacht unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall die bis zum Rücktritt entstandenen Kosten und Gebühren sowie eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20,00 €. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.
(5) Die VHS Geesthacht kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der VHS Geesthacht,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Diese ist im VHS-Gebäude und auf der Homepage der VHS Geesthacht einsehbar. Findet die Veranstaltung in nicht VHS-eigenen Räumen statt, sind die jeweils gültigen Hausordnungen einzuhalten.

Statt einer Kündigung kann die VHS Geesthacht die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS Geesthacht wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die VHS Geesthacht auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin wertlos ist.
(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
(5) Rücktrittsbedingungen zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht:
Die Rücktrittsfrist endet sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Rücktritt muss der VHS-Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. Hinweise an die Kursleitung werden nicht akzeptiert. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
Wird die Rücktrittsfrist nicht eingehalten, ist die Vertragspartnerin zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Maßgebend für den Rücktritt ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der VHS Geesthacht. Das Entgelt wird bei fristgerechter schriftlicher Kündigung in voller Höhe zurückerstattet.
Das Rücktrittsrecht für Bildungsurlaube und Veranstaltungen, die mit Kooperationspartnern oder im Auftrag eines dritten Kostenträgers durchgeführt werden, wird im Einzelfall gesondert geregelt und in der Veranstaltungsankündigung aufgeführt.

8. Prüfungen und Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten besucht wurden.

9. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die VHS Geesthacht sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS Geesthacht schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS Geesthacht aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
(2) Ansprüche gegen die VHS Geesthacht sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS Geesthacht ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet.
Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

11. Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1ODR-VO und § 36 VSBG)

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.
(2) Im Übrigen ist die VHS Geesthacht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Stand 06.06.2019

Kontakt

Volkshochschule Geesthacht gGmbH
Buntenskamp 22
Zugang über Rathausstraße 58
21502 Geesthacht

Tel.: 04152 4622
Fax: 04152 886294
E-Mail: info@vhs-geesthacht.de

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